Gesetzlich Versicherte
Die Praxis verfügt über eine sogenannte Kassenzulassung – hier können die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Der Antrag auf Psychotherapie wird gemeinsam in einer Sitzung gestellt, alles Weitere hierzu wird zuvor innerhalb der Probatorik mit Ihnen geklärt.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel vollständig. Das Honorar richtet sich dabei nach der bundesweit einheitlichen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Dies beträgt mit einem Steigerungsfakor von 2,7 aktuell 118,04 Euro pro Sitzung (50 Minuten). Bei komplexeren Anliegen kann der Steigerungsfaktor abweichen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die psychotherapeutischen Leistungen übernommen werden und welche Unterlagen Sie für den Beginn einer Psychotherapie benötigen.
Selbstzahler
Wenn Sie als Selbstzahler eine Behandlung beginnen möchten, bestehen keinerlei Antragsformalitäten, die vorab berücksichtigt werden müssen. Eine Psychotherapie selbst zu zahlen kann z.B. bei geplantem Wechsel in die private Krankenversicherung, bei einer bevorstehenden Verbeamtung oder vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Für genaue Honoraranfragen richten sie sich gerne telefonisch oder per Email an mich. Ich orientiere mich dabei an der GOP.